VEREIN

Verein Kindertagesstätte Villa Rägeboge

Zweck, Mitgliedschaft und Statuten

Kontakt

Name & Sitz

Hinter dem Namen Kindertagesstätte Villa Rägeboge (nachstehend nur „KITA“ genannt) steht ein gemeinnütziger, politisch unabhängiger & konfessionell neutraler Verein im Sinne von Artikel 60ff ZGB mit Sitz in der Gemeinde Schlatt / TG.

Der Verein ist Träger der KITA Villa Rägeboge.

Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Führung der Kindertagesstätte in Schlatt/Thurgau. Die KITA soll Kindern ab 3 Monaten bis 12 Jahren eine pädagogisch wertvolle, familienergänzende Betreuung während des Tages bieten. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und das Vereinskapital sowie ein allfälliger Gewinn werden ausschliesslich für die KITA eingesetzt. Die KITA stehen allen Kindern offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession oder Nationalität.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen wollen.

Elternrat

Der Elternrat ist ein beratendes Organ des KITA Vereins.

Der Elternrat hat folgenden Zweck:
Er vertritt die Interessen der Eltern von Kindern der KITA Villa Rägeboge im KITA Verein.

1. Die Mitglieder des Elternrates sind Mitglieder des KITA Vereins gemäss diesen Statuen und nehmen damit am Vereinsleben des KITA Vereins teil.
2. Die Mitglieder des Elternrates verpflichten sich, die Interessen der KITA Eltern im Rahmen der Möglichkeiten als normales Vereinsmitglied zu vertreten.
3. Die Mitglieder des Elternrates sind ehrenamtlich tätig.
4. Die Mitglieder des Elternrates unterstehen der im KITA Umfeld üblichen Verschwiegenheitspflicht.
5. Der KITA Verein stellt dem Elternrat im Rahmen der Durchführung seiner Rechte und Pflichten Kontaktmöglichkeiten zu den KITA Eltern zur Verfügung.

1. Eltern von Kindern, die durch die Angebote des KITA Vereins betreut werden, können jederzeit durch schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstandes des KITA Vereins in den Elternrat eintreten. Hat ein Mitglied des Elternrates kein Kind mehr durch die Angebote des KITA Vereins betreut, so erfolgt automatisch der Austritt aus dem Elternrat.
2. Für den Austritt, Ausschluss und Erlöschung der Mitgliedschaft im Elternrat gelten die Bedingungen des KITA Vereins.
3. Mit dem Austritt aus dem Elternrat erlischt die Mitgliedschaft des KITA Vereins.

Share by: